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Die Mitgliedsverbände des Gewässer- und Landschaftsverband Wagrien-Fehmen geben satzungsgemäß bekannt, dass mit den jährlich anstehenden regelmäßigen Unterhaltungsarbeiten an Anlagen der Verbände (Gewässer, Bauwerke, Deichen und Dämmen) ab dem 17. Juli 2023 begonnen wird.

Zur Durchführung des vorstehenden Unternehmens sind die Verbände gemäß § 5 der jeweiligen Verbandssatzungen befugt, nach dem Plan die Grundstücke der im Mitgliederverzeichnis geführten Mitglieder zu benutzen und das Unternehmen durchzuführen.

Rohrausläufe oder Drainageausläufe, die ins Gewässer einmünden, müssen besonders gekennzeichnet sein.

Oldenburg, den 11.07.2023

- Die Verbandsvorsteher -

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