.

 

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG DES WASSER- UND BODENVERBANDES BLIESDORF
Gemäß § 9 Abs. 4 in Verbindung mit § 34 der Satzung des Wasser- und Bodenverbandes Bliesdorf vom 03.02.2015 lade ich hiermit alle wahlberechtigten Verbandsmitglieder zur Wahl der Mitglieder des Verbandsausschusses

am Montag, den 21. November 2022 um 18.00 Uhr,
in das Feuerwehrgerätehaus, Pappelallee 8, 23730 Bliesdorf ein.


Wahlperiode: 01.01.2023 bis 31.12.2028
Gewählt werden 9 Verbandsausschussmitglieder und 2 Ersatzverbandsausschussmitglieder.
Wahlberechtigt sind die jeweiligen Eigentümer und Erbbauberechtigen der im Mitgliederverzeichnis des WBV Bliesdorf aufgeführten Grundstücke und Anlagen (dingliche Mitglieder), die Personen, denen der Verband im Rahmen seiner Aufgaben Pflichten abnimmt oder erleichtert, Körperschaften des öffentlichen Rechts, aufgeführte andere Personen, die durch die zuständige Aufsichtsbehörde als Mitglieder zugelassen worden sind und aufgeführte Träger der Baulast einer Verkehrsanlage, die nicht als dingliche Mitglieder geführt werden (§ 2 der Satzung des Verbandes).
Wahlvorschläge können bis zur Wahlveranstaltung entsprechend eingereicht werden. Weitere Einzelheiten zum Wahlverfahren werden in der Wahlversammlung vorgetragen.

Gleichzeitig werde ich die Mitglieder über das Verbandsgeschehen gemäß § 21 der Satzung des Verbandes unterrichten.

Bliesdorf, den 03. November 2022

gez. Harald Schaper
Verbandsvorsteher

 

Powered by Papoo 2012
145368 Besucher