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AMTLICHE BEKANNTMACHUNG DES WASSER- UND BODENVERBANDES GROSSENBRODE

Gemäß § 9 Abs. 4 in Verbindung mit § 34 der Satzung des Wasser- und Bodenverbandes Großenbrode vom 16.02.2015 und der 1. Nachtragssatzung vom 06.07.2022 lade ich hiermit alle wahlberechtigten Verbandsmitglieder zur Wahl der Mitglieder des Verbandsausschusses

am Montag, den 14. November 2022 um 18.00 Uhr,
in die Gaststätte „Sportlerheim", Am Sportplatz 1, 23775 Großenbrode ein.

Wahlperiode: 01.01.2023 bis 31.12.2028

Gewählt werden 7 Verbandsausschussmitglieder und 2 Ersatzverbandsausschussmitglieder.

Wahlberechtigt sind die jeweiligen Eigentümer und Erbbauberechtigen der im Mitgliederverzeichnis des WBV Großenbrode aufgeführten Grundstücke und Anlagen (dingliche Mitglieder), die Personen, denen der Verband im Rahmen seiner Aufgaben Pflichten abnimmt oder erleichtert, Körperschaften des öffentlichen Rechts, aufgeführte andere Personen, die durch die zuständige Aufsichtsbehörde als Mitglieder zugelassen worden sind und aufgeführte Träger der Baulast einer Verkehrsanlage, die nicht als dingliche Mitglieder geführt werden (§ 2 der Satzung des Verbandes).

Wahlvorschläge können bis zur Wahlveranstaltung entsprechend eingereicht werden.
Weitere Einzelheiten zum Wahlverfahren werden in der Wahlversammlung vorgetragen.

Gleichzeitig werde ich die Mitglieder über das Verbandsgeschehen gemäß § 21 der Satzung des Verbandes unterrichten.

Großenbrode, den 27.10.2022

gez. Wulf Kruse
Verbandsvorsteher

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