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Gemäß § 10 des Ausführungsgesetzes zum Gesetz über Wasser- und Bodenverbände (Landeswasserverbandsgesetz – LWVG) i. V. m. § 9 Abs. 1 LWVG in der Fassung vom 11. Februar 2008 in Verbindung mit der maßgeblichen Satzung, in der zurzeit gültigen Fassung, wird bekanntgemacht, dass der Wasser- und Bodenverband Oldenburg durch Beschluss des Ausschusses vom 08.10.2020 die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan 2020 mit Anlagen beschlossen hat.

Jedes Verbandsmitglied kann für seinen Verband Einsicht in die Haushaltssatzungen und Haushaltspläne inkl. Anlagen in der Geschäftsstelle in 23758 Oldenburg, Heiligenhafener Chaussee 35a, zu den Geschäftszeiten, nehmen.

Oldenburg in Holstein, 22.10.2020

gez. Jochen Langbehn
Verbandsvorsteher
Wasser- und Bodenverband Oldenburg

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