Gemäß § 9 Abs. 1 des Ausführungsgesetzes zum Gesetz über Wasser- und Bodenverbände (Landeswasserverbandsgesetz – LWVG) in der Fassung vom 11. Februar 2008 in Verbindung mit der maßgeblichen Satzung des Verbandes in den zurzeit gültigen Fassungen wird bekanntgemacht, dass der Wasser- und Bodenverband Oldenburg, durch Beschluss des Ausschusses vom 31.07.2019, die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2019 beschlossen hat.
Jedes Verbandsmitglied kann Einsicht in die Nachtragshaushaltssatzung in der Geschäftsstelle in 23758 Oldenburg, Heiligenhafener Chaussee 35a, zu den Geschäftszeiten, nehmen.
Oldenburg in Holstein, den 01.08.2019
Gewässer- und Landschaftsverband
Wagrien-Fehmarn
gez.
Sandra Hamer
Verwaltungsleitung
Nachtragshaushaltsatzung für das Jahr 2019 des Wasser- und Bodenverbandes Oldenburg | |
Auflistung der Beiträge für die Hebung des Wasser- und Bodenverbandes Oldenburg 2019 |