.

Gemäß § 9 Abs. 1 des Ausführungsgesetzes zum Gesetz über Wasser- und Bodenverbände (Landeswasserverbandsgesetz – LWVG) in der Fassung vom 11. Februar 2008 in Verbindung mit den maßgeblichen Satzungen der Verbände, in den zurzeit gültigen Fassungen, wird bekanntgemacht, dass die nachstehend aufgeführten Verbände durch Beschluss der Verbandsorgane die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2021 mit deren Anlagen beschlossen haben.

1. Wasser- und Bodenverband Teschendorf a. F.
durch Beschluss des Ausschusses vom 03. November 2020
2. Wasser- und Bodenverband Avendorf a. F.
durch Beschluss des Ausschusses vom 05. November 2020
3. Wasser- und Bodenverband Fehmarn Nord-Ost
durch Beschluss des Ausschusses vom 12. und 13. November 2020
4. Wasser- und Bodenverband Petersdorf a. F.
durch Beschluss des Ausschusses vom 02. Dezember 2020
5. Wasser- und Bodenverband Sulsdorf a. F.
durch Beschluss des Ausschusses vom 03. Dezember 2020

Gemäß § 10 LWVG i. V. m. § 9 Abs. 1 LWVG in der Fassung vom 11. Februar 2008 in Verbindung mit der maßgeblichen Satzung, in der zurzeit gültigen Fassung, wird bekanntgemacht, dass der Wasser- und Bodenverband Teschendorf a. F., durch Beschluss des Ausschusses vom 03. November 2020, die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan 2020 mit deren Anlagen beschlossen hat.

Jedes Verbandsmitglied kann für seinen Verband Einsicht in die Haushaltssatzungen und Haushaltspläne inkl. Anlagen nehmen. Dieses ist in der Geschäftsstelle in 23758 Oldenburg, Heiligenhafener Chaussee 35a, nach vorheriger Terminvereinbarung, möglich.

Oldenburg in Holstein, 07.12.2020

Im Namen der Verbandsvorsteher der o.g. Verbände:
gez. Sandra Hamer
Verwaltungsleitung
Gewässer- und Landschaftsverband Wagrien-Fehmarn

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