Die Mitgliedsverbände des Gewässer- und Landschaftsverband Wagrien-Fehmarn geben satzungsgemäß
bekannt, dass mit den jährlich anstehenden regelmäßigen Unterhaltungsarbeiten, an den Anlagen der
Verbände (Gewässer, Bauwerke, Deichen und Dämmen) ab dem 15. Juli 2024, begonnen wird.
Zur Durchführung des vorstehenden Unternehmens sind die Verbände gemäß § 5 der jeweiligen
Verbandssatzungen befugt, nach dem Plan die Grundstücke der im Mitgliederverzeichnis geführten
Mitglieder zu benutzen und das Unternehmen durchzuführen.
Rohrausläufe oder Drainageausläufe, die ins Gewässer einmünden, müssen besonders gekennzeichnet
sein.
Oldenburg, den 26.06.2024
-
Die Verbandsvorsteher -