Gemäß § 9 Abs. 1 des Ausführungsgesetzes zum Gesetz über Wasser- und Bodenverbände (Landeswasserverbandsgesetz – LWVG) in der Fassung vom 11. Februar 2008 in Verbindung mit den maßgeblichen Satzungen der Verbände, in den zurzeit gültigen Fassungen, wird bekanntgemacht, dass die nachstehend aufgeführten Verbände durch Beschluss der Verbandsorgane die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2021 mit deren Anlagen beschlossen haben.