.

Gemäß § 9 Abs. 1 des Ausführungsgesetzes zum Gesetz über Wasser- und Bodenverbände (Landeswasserverbandsgesetz – LWVG) in der Fassung vom 11. Februar 2008 in Verbindung mit den maßgeblichen Satzungen der Verbände, in den zurzeit gültigen Fassungen, wird bekanntgemacht, dass die nachstehend aufgeführten Verbände durch Beschluss der Verbandsorgane die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2020 mit deren Anlagen beschlossen haben.

1. Bearbeitungsgebietsverband Wagrien-Fehmarn durch Beschluss der Verbandsversammlung vom 28. Oktober 2019
2. Gewässer- und Landschaftsverband Wagrien Fehmarn durch Beschuss des Ausschusses vom 30. Oktober 2019
3. Deich- und Entwässerungsverband Klosterseeniederung durch Beschluss des Ausschusses vom 12. November 2019
4. Wasser- und Bodenverband Bliesdorf durch Beschluss des Ausschusses vom 18. November 2019
5. Wasser- und Bodenverband Oldenburg durch Beschluss des Ausschusses vom 11. Dezember 2019

Gemäß § 10 LWVG i. V. m. § 9 Abs. 1 LWVG in der Fassung vom 11. Februar 2008 in Verbindung mit der maßgeblichen Satzung, in der zurzeit gültigen Fassung, wird bekanntgemacht, dass der Gewässer- und Landschaftsverband Wagrien Fehmarn, durch Beschuss des Ausschusses vom 30. Oktober 2019, die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan 2019 mit deren Anlagen beschlossen hat.

Jedes Verbandsmitglied kann für seinen Verband Einsicht in die Haushaltssatzungen und Haushaltspläne inkl. Anlagen in der Geschäftsstelle in 23758 Oldenburg, Heiligenhafener Chaussee 35a, zu den Geschäftszeiten, nehmen.

Oldenburg in Holstein, den 16.12.2019

Im Namen der Verbandsvorsteher der o.g. Verbände:
gez. Sandra Hamer
Verwaltungsleitung
Gewässer- und Landschaftsverband Wagrien-Fehmarn

Powered by Papoo 2012
143261 Besucher