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Der Vorstand leitet den Verband nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des Wasserverbandsgesetzes, Landeswasserverbandsgesetz und der Satzung des Verbandes.

Der Verbandsvorsteher führt den Vorsitz im Vorstand und Ausschuss, im letzteren ohne Stimmrecht.

Er bereitet die Beschlüsse vor und führt die Beschlüsse des Vorstandes und des Ausschusses anschließend aus.

Der Vorstand besteht aus folgenden Mitgliedern:

Heinrich Mougin (Verbandsvorsteher)
Hans-Henning Hinz (1. stellv. Verbandsvorsteher)
Volkmar Schroedter (2. stellv. Verbandsvorsteher)
Johannes Detlef (Beisitzer)
Johannes von Kleist-Schön (Beisitzer)

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